Zeltlager und Lagerfeuer

Zeltlager (und Lagerfeuer) rechtzeitig anmelden

Wichtig ist, dass die Veranstaltung immer rechtzeitig vorher angemeldet wird. Ansonsten wäre dies eine Ordnungswidrigkeit und kann zum Abbruch des Zeltlagers führen.

Genehmigungspflicht besteht bei:

  • offenen Feuerstellen in einem Wald oder weniger als 100 m vom Waldrand entfernt, da dort grundsätzlich keine offenen Feuerstellen betrieben werden dürfen. (Art.17 Abs.2 BayWaldG)
  • Zeltlager, das in einem Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Natura 2000-Gebiet oder Biotopkartierte Fläche liegt.
  • Zeltlagern, die aus mehr als 3 Zelten und höchstens für 2 Monate errichtet werden. (Art. 25 Abs. 2 LstVG)
    Diese wird durch die Gemeinde erteilt.

Der Antrag muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Angaben im Antrag

  • Wer ist der Veranstalter
  • Wer ist der Verantwortliche
  • Postanschrift
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Wann findet die Veranstaltung statt
  • Wo findet sie statt (Flurnummer und Gemarkung)
  • Wie viele Teilnehmer werden erwartet
  • Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Pächter muss vorliegen
  • Wie weit ist die Feuerstelle vom Wald entfernt

Abgegeben werden kann der Antrag entweder beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg oder beim Landratsamt Bamberg.

Prüfung der Behörde

Durch die Behörde wird geprüft, ob auf dem geplanten Grundstück Einschränkungen zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Gewässern vorliegt.

Bitte beachten Sie unsere Downloads und weiterführenden Links, dort erhalten Sie detaillierte Informationen.

Landratsamt Bamberg:
Zeltlager und Lagerfeuer - Infos für Veranstalter
https://www.landkreis-bamberg.de/media/custom/1633_338_1.PDF?1675772115