Aufruf zur Großviehmeldung 2024
Für die Anrechnung der nachweislich gehaltenen Großviehstückzahlen im Jahr 2024 werden Angaben über die Tierart, das Alter bzw. das Gewicht von der durchschnittlich gehaltenen Viehzahl benötigt.
Der Nachweis der verbrauchten Wassermengen durch die Großviehhaltung obliegt dem
Gebührenpflichtigen.
Eine Anrechnung der gehaltenen Großviehstückzahlen auf die Einleitungsgebühr des Jahres 2024 kann nur bei Rückgabe des unterschriebenen Vordruckes bis zum 10.01.2025 erfolgen.
Nicht rechtzeitig eingereichte Unterlagen können bei der Endabrechnung 2024 nicht
berücksichtigt werden!
Für Rückfragen wenden Sie sich an Frau Weigand (Tel.:09207/981-26).
Hinweis: Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die abgegebenen Angaben zu überprüfen.